Teil A: 6. Blindheit und hochgradige Sehbehinderung
- Blind ist ein behinderter Mensch, dem das Augenlicht
vollständig fehlt. Als blind ist auch ein behinderter Mensch
anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht
beidäugig mehr als 0,02 (1/50) beträgt oder wenn andere
Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad
vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe
gleichzustellen sind.
- Eine der Herabsetzung der Sehschärfe auf 0,02 (1/50) oder
weniger gleich zusetzende Sehbehinderung liegt nach den
Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft bei
folgenden Fallgruppen vor:
aa) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer
Sehschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des
Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum
entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50°
unberücksichtigt bleiben,
bb) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer
Sehschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des
Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum
entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50°
unberücksichtigt bleiben,
cc) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer
Sehschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des
Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum
entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50°
unberücksichtigt bleiben,
dd) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler
Sehschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner
Richtung mehr als 5° vom Zentrum entfernt ist, wobei
Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben,
ee) bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn
die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im
50°-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr als
die Hälfte ausgefallen ist,
ff) bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr
als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der
Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt,
gg) bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die
Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein
Binokularsehen besteht.
- Blind ist auch ein behinderter Mensch mit einem
nachgewiesenen vollständigen Ausfall der Sehrinde
(Rindenblindheit), nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder
anderen gnostischen Störungen.
- Für die Feststellung von Hilflosigkeit ist im Übrigen zu
prüfen, ob eine hochgradige Sehbehinderung vorliegt. Hochgradig
in seiner Sehfähigkeit behindert ist ein Mensch, dessen
Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als
0,05 (1/20) beträgt oder wenn andere hinsichtlich des
Schweregrades gleich zusetzende Störungen der Sehfunktion
vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Einschränkung des
Sehvermögens einen GdS von 100 bedingt und noch keine Blindheit
vorliegt.
Anmerkung