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Teil A: Allgemeine Grundsätze

 

Vorbemerkung:

Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Schädigungsfolgen das Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemeint ist, wird (im Text der VMG) einheitlich die Abkürzung GdS benutzt.

 

1. Schädigungsfolgen

2. Grad der Schädigungsfolgen (GdS), Grad der Behinderung (GdB)

3. Gesamt-GdS

4. Hilflosigkeit

5. Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen

6. Blindheit und hochgradige Sehbehinderung

7. Wesentliche Änderung der Verhältnisse