Vorbemerkung:
Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Schädigungsfolgen
das Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft gemeint ist, wird (im Text der VMG) einheitlich die Abkürzung GdS
benutzt.
2. Grad der Schädigungsfolgen (GdS), Grad der Behinderung (GdB)
3. Gesamt-GdS
5. Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen
6. Blindheit und hochgradige Sehbehinderung
7. Wesentliche Änderung
der Verhältnisse