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Teil B:   11. Brüche

 

11.1 Leisten- oder Schenkelbruch je nach Größe und Reponierbarkeit  
  ein- oder beidseitig 0 - 10
  bei erheblicher Einschränkung der Belastungsfähigkeit 20

11.2
Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie
0 -10
Bauchnarbenbruch, angeborene Bauchwandbrüche und -defekte  
  ohne wesentliche Beeinträchtigung, je nach Größe 0 - 10
  mit ausgedehnter Bauchwandschwäche und fehlender oder stark eingeschränkter Bauchpresse 20
  mit Beeinträchtigung der Bauchorgane bei Passagestörungen ohne erhebliche Komplikationen 20 - 30
  bei häufigen rezidivierenden Ileuserscheinungen 40 - 50
  Bei schweren angeborenen Bauchwanddefekten mit entsprechender Beeinträchtigung der Bauch- und Brustorgane kommt auch ein höherer GdS in Betracht.  

11.3
Zwerchfellbrüche (einschl. Zwerchfellrelaxation)
 
  Speiseröhrengleithernie 0 - 10
  andere kleine Zwerchfellbrüche ohne wesentliche Funktionsstörung 0 - 10
  größere Zwerchfellbrüche je nach Funktionsstörung 20 - 30
  Komplikationen sind zusätzlich zu bewerten.  
Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren Organen in den Brustkorb und Minderentwicklung von Lungengewebe  
  mit geringer Einschränkung der Lungenfunktion 40
  sonst je nach Funktionsbeeinträchtigung der betroffenen Organe 50 - 100