11.1 Leisten- oder Schenkelbruch je nach Größe und Reponierbarkeit |
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ein- oder beidseitig |
0 - 10 |
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bei erheblicher Einschränkung der
Belastungsfähigkeit |
20 |
11.2 Nabelbruch oder Bruch in der weißen
Linie |
0 -10 |
Bauchnarbenbruch, angeborene
Bauchwandbrüche und -defekte |
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ohne wesentliche Beeinträchtigung, je
nach Größe |
0 - 10 |
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mit ausgedehnter Bauchwandschwäche und
fehlender oder stark eingeschränkter Bauchpresse |
20 |
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mit Beeinträchtigung der Bauchorgane bei
Passagestörungen ohne erhebliche Komplikationen |
20 -
30 |
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bei häufigen rezidivierenden
Ileuserscheinungen |
40 -
50 |
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Bei schweren angeborenen
Bauchwanddefekten mit entsprechender Beeinträchtigung
der Bauch- und Brustorgane kommt auch ein höherer GdS
in Betracht. |
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11.3 Zwerchfellbrüche (einschl. Zwerchfellrelaxation) |
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Speiseröhrengleithernie |
0 - 10 |
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andere kleine Zwerchfellbrüche ohne
wesentliche Funktionsstörung |
0 - 10 |
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größere Zwerchfellbrüche je nach
Funktionsstörung |
20 -
30 |
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Komplikationen sind zusätzlich zu
bewerten. |
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Angeborene Zwerchfelldefekte mit
Verlagerung von inneren Organen in den Brustkorb und
Minderentwicklung von Lungengewebe |
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mit geringer Einschränkung der
Lungenfunktion |
40 |
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sonst je nach Funktionsbeeinträchtigung
der betroffenen Organe |
50 -
100 |