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Teil B:   14. Weibliche Geschlechtsorgane

 

14.1 Verlust der Brust (Mastektomie)
  einseitig 30
  beidseitig 40
Segment- oder Quadrantenresektion der Brust 0 - 20

Funktionseinschränkungen im Schultergürtel, des Armes oder der Wirbelsäule als Operations- oder Bestrahlungsfolgen (z.B. Lymphödem, Muskeldefekte, Nervenläsionen, Fehlhaltung) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
 

Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Prothese je nach Ergebnis (z.B. Kapselfibrose, Dislokation der Prothese, Symmetrie)
 
  nach Mastektomie  
        einseitig 10 - 30
        beidseitig 20 - 40
  nach subkutaner Mastektomie  
        einseitig 10 - 20
        beidseitig 20 - 30
Nach Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Eigengewebe kommt ein geringerer GdS in Betracht.  

Nach Entfernung eines malignen Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während dieser Zeit
 
  bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN0 M0 50
  bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN1 M0 60
  in höheren Stadien wenigstens 80
 
Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.

Nach Entfernung eines Carcinoma in situ der Brustdrüse ist in den ersten zwei Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. Der GdS beträgt während dieser Zeit 50.
 

Anmerkung
 

14.2
Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität
0
in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch 20

Anmerkung
 

Nach Entfernung eines malignen Gebärmuttertumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

Anmerkung

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines Zervixtumors (Mikrokarzinom) im Stadium T1a N0 M0
50
nach Entfernung eines Korpustumors im Frühstadium (Grading G1, Infiltration höchstens des inneren Drittels des Myometrium) 50

Anmerkung
 

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung eines Zervixtumors
 
  im Stadium (T1b bis T2a) N0 M0 50
  im Stadium T2b N0 M0 60
  in höheren Stadien 80
nach Entfernung eines Korpustumors  
  im Stadium T1 N0 M0 (Grading ab G2, Infiltration über das innere Drittel des Myometrium hinaus) 50
  im Stadium T2 N0 M0 60
  in höheren Stadien 80

14.3 Verlust eines Eierstockes
0
Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke, ohne Kinderwunsch und ohne wesentliche Auswirkung auf  
  den Hormonhaushalt - immer in der Postmenopause 10
  im jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch oder bei unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls durch Substitution 20 - 30
  vor Abschluss der körperlichen Entwicklung je nach Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls 20 - 40

Anmerkung

Endokrin bedingte Funktionsstörungen der Eierstöcke sind gut behandelbar, so dass im Allgemeinen anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Komplikationen (z.B. Sterilität, abnormer Haarwuchs) sind gesondert zu beurteilen.

Nach Entfernung eines malignen Eierstocktumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
 
  nach Entfernung im Stadium T1 N0 M0 50
  in anderen Stadien 80

Anmerkung
 

14.4
Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher Prozess der Adnexe und/oder der Parametrien je nach Art, Umfang und Kombination der Auswirkungen (z.B. Adhäsionsbeschwerden, chronische Schmerzen, Kohabitationsbeschwerden)
10 - 40

14.5
Endometriose
 
  leichten Grades
(geringe Ausdehnung, keine oder nur geringe Beschwerden)
0 - 10
  mittleren Grades 20 - 40
  schweren Grades
(z.B. Übergreifen auf die Nachbarorgane, starke Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, Sterilität)
50 - 60

14.6
Scheidenfisteln
 
  Harnweg-Scheidenfistel 50 - 60
  Mastdarm-Scheidenfistel 60 - 70
  Harnweg-Mastdarm-Scheidenfistel (Kloakenbildung) 100
  Fisteln mit geringer funktioneller Beeinträchtigung sind entsprechend niedriger zu bewerten.  

Senkung der Scheidenwand, Vorfall der Scheide und/oder der Gebärmutter
 
  ohne Harninkontinenz oder mit geringer Stressinkontinenz (Grad I) 0 - 10
  mit stärkerer Harninkontinenz und/oder stärkeren Senkungsbeschwerden 20 - 40
  mit völliger Harninkontinenz 50 - 60
  bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit 70
  Ulzerationen sind ggf. zusätzlich zu bewerten.  

Isolierte Senkung der Scheidenhinterwand mit leichten Defäkationsstörungen
0 - 10

Scheiden-Gebärmutteraplasie, ohne Plastik, nach Vollendung des 14. Lebensjahres (einschließlich Sterilität)
40

Kraurosis vulvae
 
  geringen Grades (keine oder nur geringe Beschwerden) 0 - 10
  mäßigen Grades (erhebliche Beschwerden, keine Sekundärveränderungen) 20 - 30
  stärkeren Grades (starke Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Sekundärveränderungen) 40

Vollständige Entfernung der Vulva
40

Nach Beseitigung eines malignen Scheidentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
 
  nach Beseitigung im Stadium T1 N0 M0 60
  in höheren Stadien 80

Anmerkung
 

Nach Entfernung eines malignen Tumors der äußeren Geschlechtsteile ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
 
  nach Entfernung im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 50
  sonst 80

Anmerkung