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Teil B:   18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten (Teil III)

 

 

18.14 Schäden der unteren Gliedmaßen  

 
Verlust beider Beine im Oberschenkel 100
Verlust eines Beines im Oberschenkel und eines Beines im Unterschenkel 100
Verlust eines Beines und Armes 100
Verlust eines Beines im Hüftgelenk oder mit sehr kurzem Oberschenkelstumpf 80
Unter einem sehr kurzen Oberschenkelstumpf ist ein Stumpf zu verstehen, der eine gleiche Funktionseinbuße wie der Verlust des Beines im Hüftgelenk bedingt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Absetzungsebene in Höhe des Trochanter minor liegt.
Verlust eines Beines im Oberschenkel (einschließlich Absetzung nach Gritti) 70
Notwendigkeit der Entlastung des ganzen Beines (z.B. Sitzbeinabstützung) 70
Verlust eines Beines im Unterschenkel bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke 50
Notwendigkeit der Entlastung eines Unterschenkels (z.B. Schienbeinkopfabstützung) 50
Verlust eines Beines im Unterschenkel bei ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke 60
Verlust beider Beine im Unterschenkel 80
  bei einseitig ungünstigen Stumpfverhältnissen 90
  bei beidseitig ungünstigen Stumpfverhältnissen 100
Teilverlust eines Fußes, Absetzung  
  nach Pirogow  
        einseitig, guter Stumpf 40
        beidseitig 70

Anmerkung
 
 
nach Chopart
 
        einseitig, guter Stumpf 30
        einseitig, mit Fußfehlstellung 30 - 50
        beidseitig 60
  nach Lisfranc oder im Bereich der Mittelfußknochen nach Sharp  
        einseitig, guter Stumpf 30
        einseitig, mit Fußfehlstellung 30 - 40
        beidseitig 60
Verlust einer Zehe 0
Verlust einer Großzehe 10
Verlust einer Großzehe mit Verlust des Köpfchens des I. Mittelfußknochens 20
Verlust der Zehen II bis V oder I bis III 10
Verlust aller Zehen an einem Fuß 20
Verlust aller Zehen an beiden Füßen 30
Versteifung beider Hüftgelenke je nach Stellung 80 - 100
Versteifung eines Hüftgelenks  
  in günstiger Stellung 40
  Die Versteifung eines Hüftgelenks in leichter Abspreizstellung von ca. 10°, mittlerer Drehstellung und leichter Beugestellung gilt als günstig.  
  in ungünstiger Stellung 50 - 60
  Ungünstig sind Hüftgelenkversteifungen in stärkerer Adduktions-, Abduktions- oder Beugestellung.  

Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke

 
  geringen Grades
(z.B. Streckung/Beugung bis zu 0-10-90 mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)
 
        einseitig 10 - 20
        beidseitig 20 - 30
  mittleren Grades
(z.B. Streckung/Beugung bis zu 0-30-90 mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)
 
        einseitig 30
        beidseitig 50
  stärkeren Grades  
        einseitig 40
        beidseitig 60 - 100

Anmerkung
 


Hüftdysplasie (einschließlich sogenannte angeborene Hüftluxation)

 
  für die Dauer der vollständigen Immobilisierung 100
  danach bis zum Abschluss der Spreizbehandlung 50
  Anschließend und bei unbehandelten Fällen richtet sich der GdS nach der Instabilität und der Funktionsbeeinträchtigung.  
Hüftgelenksresektion je nach Funktionsstörung 50 - 80
Schnappende Hüfte 0 - 10
Beinverkürzung  
  bis 2,5 cm 0
  über 2,5 cm bis 4 cm 10
  über 4 cm bis 6 cm 20
  über 6 cm wenigstens 30

Anmerkung
 

Oberschenkelpseudarthrose
 
  straff 50
  schlaff 70
Faszienlücke (Muskelhernie) am Oberschenkel 0 - 10
Versteifung beider Kniegelenke 80
Versteifung eines Kniegelenks  
  in günstiger Stellung (Beugestellung von 10 - 15°) 30
  in ungünstiger Stellung 40 - 60

Anmerkung
 

Lockerung des Kniebandapparates
 
  muskulär kompensierbar 10
  unvollständig kompensierbar, Gangunsicherheit 20
  Versorgung mit einem Stützapparat, je nach Achsenfehlstellung 30 - 50
Kniescheibenbruch  
  nicht knöchern verheilt ohne Funktionseinschränkung des Streckapparates 10
  nicht knöchern verheilt mit Funktionseinschränkung des Streckapparates 20 - 40
Habituelle Kniescheibenverrenkung  
  seltene Ausrenkung (in Abständen von 1 Jahr und mehr) 0 - 10
  häufiger 20
Bewegungseinschränkung im Kniegelenk  
  geringen Grades (z.B. Streckung/Beugung bis 0-0-90)  
        einseitig 0 - 10
        beidseitig 10 - 20
  mittleren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-10-90)  
        einseitig 20
        beidseitig 40
  stärkeren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-30-90)  
        einseitig 30
        beidseitig 50
Ausgeprägte Knorpelschäden der Kniegelenke (z.B. Chondromalacia patellae Stadium II - IV) mit anhaltenden Reizerscheinungen, einseitig  
  ohne Bewegungseinschränkung 10 - 30
  mit Bewegungseinschränkung 20 - 40

Anmerkung
 

Schienbeinpseudarthrose
 
  straff 20 - 30
  schlaff 40 - 50
Teilverlust oder Pseudarthrose des Wadenbeins 0 - 10
Versteifung des oberen Sprunggelenks in günstiger Stellung (Plantarflexion um 5° bis 15°) 20
Versteifung des unteren Sprunggelenks in günstiger Stellung (Mittelstellung) 10
Versteifung des oberen und unteren Sprunggelenks  
  in günstiger Stellung 30
  in ungünstiger Stellung 40
Bewegungseinschränkung im oberen Sprunggelenk  
  geringen Grades 0
  mittleren Grades (Heben/Senken 0-0-30) 10
  stärkeren Grades 20
Bewegungseinschränkung im unteren Sprunggelenk 0 - 10
Klumpfuß je nach Funktionsstörung  
  einseitig 20 - 40
  beidseitig 30 - 60
Andere Fußdeformitäten  
  ohne wesentliche statische Auswirkungen (z.B. Senk-Spreizfuß, Hohlfuß, Knickfuß, auch posttraumatisch) 0
  mit statischer Auswirkung je nach Funktionsstörung  
        geringen Grades 10
        stärkeren Grades 20

Anmerkung
 

Versteifung aller Zehen eines Fußes
 
  in günstiger Stellung 10
  in ungünstiger Stellung 20
Versteifungen oder Verkrümmungen von Zehen außer der Großzehe 0
Versteifung der Großzehengelenke  
  in günstiger Stellung 0 - 10
  in ungünstiger Stellung (z.B. Plantarflexion im Grundgelenk über 10°) 20
Narben nach größeren Substanzverlusten an Ferse und Fußsohle  
  mit geringer Funktionsbehinderung 10
  mit starker Funktionsbehinderung 20 - 30
Nervenausfälle (vollständig)  
  Plexus lumbosacralis 80
  N. glutaeus superior 20
  N. glutaeus inferior 20
  N. cutaneus femoralis lat. 10
  N. femoralis 40
  N. ischiadicus  
        proximal 60
        distal (Ausfall der Nn. peronaeus communis und tibialis) 50
  N. peronaeus communis oder profundus 30
  N. peronaeus superficialis 20
  N. tibialis 30
Trophische Störungen sind zusätzlich zu berücksichtigen. Teilausfälle der genannten Nerven sind entsprechend geringer zu bewerten.

Völlige Gebrauchsunfähigkeit eines Beines
80