Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die
Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne
Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der
Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und
Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D)
zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und
Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus
entsprechenden Tabellen abzuleiten. |
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5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen | ||
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang | 100 | |
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) | 100 | |
sonst je nach Sprachstörung | 80 - 90 | |
Anmerkung |
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5.2 Hörverlust |
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5.2.1 Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung (nach Boenninghaus u. Röser 1973): Tabelle A |
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Das Gesamtwortverstehen wird aus der Wortverständniskurve errechnet. Es entsteht durch Addition der Verständnisquoten bei 60, 80 und 100 dB Lautstärke (einfaches Gesamtwortverstehen). Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen (Feldmann 1988) anzuwenden: 3 x Verständnisquote bei 60 dB + 2 x Verständnisquote bei 80 dB + 1 x Verständnisquote bei 100 dB, Summe dividiert durch 2. |
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5.2.2 Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973): |
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5.2.3 3-Frequenztabelle nach Röser 1980 für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit: |
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5.2.4 Zur Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren: Tabelle D |
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Anmerkung |
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5.3 Gleichgewichtsstörungen |
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(Normabweichungen in den apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungsbefunden bedingen für sich allein noch keinen GdS) | ||
ohne wesentliche Folgen |
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beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der
Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z.B. Gehen,
Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, leichte Arbeiten in
wechselnder Körperhaltung) leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen (Schwanken) bei höheren Belastungen (z.B. Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegungen) stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinungen (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit raschen Körperbewegungen) keine nennenswerten Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen |
0 - 10 | |
mit leichten Folgen | ||
leichte Unsicherheit, geringe
Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern,
Ausfallsschritte bei alltäglichen Belastungen, stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen leichte Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen erst auf höherer Belastungsstufe |
20 | |
mit mittelgradigen Folgen | ||
stärkere Unsicherheit,
Schwindelerscheinungen mit Fallneigung bereits bei
alltäglichen Belastungen, heftiger Schwindel (mit vegetativen Erscheinungen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen deutliche Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen bereits auf niedriger Belastungsstufe |
30 - 40 | |
mit schweren Folgen | ||
heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits beim Gehen und Stehen im Hellen und bei anderen alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich | 50 - 70 | |
bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen | 80 | |
Anmerkung |
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Ohrgeräusche (Tinnitus) |
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ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen | 0 - 10 | |
mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen | 20 | |
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen) | 30 - 40 | |
mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten mindestens | 50 | |
Anmerkung |
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Menière-Krankheit |
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ein bis zwei Anfälle im Jahr | 0 - 10 | |
häufigere Anfälle, je nach Schweregrad | 20 - 40 | |
mehrmals monatlich schwere Anfälle | 50 | |
Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten. | ||
5.4 Chronische Mittelohrentzündung |
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ohne Sekretion oder einseitige zeitweise Sekretion | 0 | |
einseitige andauernde Sekretion oder zeitweise beidseitige Sekretion | 10 | |
andauernd beidseitige Sekretion | 20 | |
Radikaloperationshöhle |
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reizlos | 0 | |
bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion | ||
einseitig | 10 | |
beidseitig | 20 | |
5.5 Verlust einer Ohrmuschel |
20 | |
Anmerkung |