Anmerkung | ||
Verletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen. |
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7.1 Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss |
20 - 30 | |
Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom | ||
geringe Sekretion | 10 | |
sonst | 20 | |
Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit) |
0 - 20 | |
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30 - 50 | |
Behinderung der Mundöffnung (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme |
20 - 40 | |
Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen |
50 | |
7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose |
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ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 0 - 10 | |
mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 20 - 50 | |
Verlust eines Teiles des Oberkiefers |
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ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung | 0 - 10 | |
mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) | 20 - 40 | |
7.4 Umfassender Zahnverlust über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen |
10 - 20 | |
Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung |
20 | |
7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese |
30 | |
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50 | |
7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung |
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Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte
(ein- oder beidseitig) bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung |
30 - 50 | |
Lippen-Kieferspalte bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) |
60 - 70 | |
bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 | |
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung |
100 | |
bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 | |
Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte |
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wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen | 100 | |
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung | 0 - 30 | |
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS immer nach der verbliebenen Gesundheitsstörung. |
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Anmerkung |
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7.7 Schluckstörungen |
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ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden | 0 - 10 | |
mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer) | 20 - 40 | |
mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes | 50 - 70 | |
7.8 Verlust des Kehlkopfes |
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bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) | 70 | |
in allen anderen Fällen | 80 | |
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen. Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB bzw. GdS während dieser Zeit |
100 | |
Anmerkung |
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Teilverlust des Kehlkopfes |
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je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit | 20 - 50 | |
Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit |
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bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0) | 50 - 60 | |
sonst | 80 | |
7.9 Tracheostoma |
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reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme | 40 | |
mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z.B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) | 50 - 80 | |
Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. |
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Trachealstenose ohne Tracheostoma |
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Der GdS ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen. | ||
7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen (z.B. Stimmbandlähmung) |
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mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit | 0 - 10 | |
mit dauernder Heiserkeit | 20 - 30 | |
nur Flüsterstimme | 40 | |
mit völliger Stimmlosigkeit | 50 | |
Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion. |
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7.11 Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen |
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mit verständlicher Sprache | 10 | |
mit schwer verständlicher Sprache | 20 - 40 | |
mit unverständlicher Sprache | 50 | |
Stottern |
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leicht | 0 - 10 | |
mittelgradig, situationsunabhängig | 20 | |
schwer, auffällige Mitbewegungen | 30 - 40 | |
mit unverständlicher Sprache | 50 | |
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. |
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Anmerkung |