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Teil B:   8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen

 

Bei chronischen Krankheiten der Bronchien und des Lungenparenchyms sowie bei Brustfellschwarten richtet sich der GdS vor allem nach der klinischen Symptomatik mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand. Außerdem sind die Einschränkung der Lungenfunktion, die Folgeerscheinungen an anderen Organsystemen (z. B. Cor pulmonale) und bei allergisch bedingten Krankheiten auch die Vermeidbarkeit der Allergene zu berücksichtigen.

Anmerkung


8.1
Brüche und Defekte der Knochen des Brustkorbs (Rippen, Brustbein, Schlüsselbein)

 
  ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung des Defektes 0 -10


Rippendefekte mit Brustfellschwarten

 
  ohne wesentliche Funktionsstörung 0 -10
  bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung 20

Brustfellverwachsungen und -schwarten
 
  ohne wesentliche Funktionsstörung 0 - 10

Fremdkörper im Lungengewebe oder in der Brustkorbwand
 
  reaktionslos eingeheilt 0

8.2
Chronische Bronchitis, Bronchiektasen
 
  als eigenständige Krankheiten - ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
leichte Form
(symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten, geringer Auswurf)
0 -10
  schwere Form
(fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf, häufige akute Schübe)
20 - 30

Anmerkung
 

Pneumokoniosen (z.B. Silikose, Asbestose)
 
  ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion 0 - 10

8.3
Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
 
 

geringen Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen [5-6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte, Blutgaswerte im Normbereich

20 - 40
  mittleren Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz
50 - 70
  schweren Grades
Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz
80 - 100

Anmerkung
 

8.4
Nach einer Lungentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten.
 

Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines Bronchialtumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
 
 

GdS während dieser Zeit wenigstens

80
  bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren bis schweren Grades 90 - 100

Anmerkung
 

8.5
Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
 
  Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen 0 - 20
  Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen 30 - 40
  Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle 50
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen.  

Anmerkung
 

8.6
Bronchialasthma bei Kindern
 
  geringen Grades
(Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen, keine dauernde Einschränkung der Atemfunktion, nicht mehr als sechs Wochen Bronchitis im Jahr)
20 - 40
  mittleren Grades
(Hyperreagibilität mit häufigeren und/oder schweren Anfällen, leichte bis mittelgradige ständige Einschränkung der Atemfunktion, etwa 2 bis 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr)
50 - 70
  schweren Grades
(Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle, schwere Beeinträchtigung der Atemfunktion, mehr als 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr)
80 - 100

Anmerkung
 

8.7
Schlaf-Apnoe-Syndrom (Nachweis durch Untersuchung im Schlaflabor)
 
  ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung 0 -10
  mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung 20
  bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung 50
Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen.  

Anmerkung
 

8.8
Tuberkulose
 
 

Tuberkulöse Pleuritis
Der GdS richtet sich nach den Folgeerscheinungen.

 

Lungentuberkulose
 
 

ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd)

100
  nicht ansteckungsfähig  
        ohne Einschränkung der Lungenfunktion 0
        sonst je nach Einschränkung der Lungenfunktion.  

Anmerkung
 


8.9
Sarkoidose

Der GdS richtet sich nach der Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und nach den Auswirkungen an den verschiedenen Organen.

Bei chronischem Verlauf mit klinischen Aktivitätszeichen und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ist ohne Funktionseinschränkung von betroffenen Organen ein GdS von 30 anzunehmen.

 

Anmerkung