Bei chronischen Krankheiten der Bronchien und des
Lungenparenchyms sowie bei Brustfellschwarten richtet sich der GdS
vor allem nach der klinischen Symptomatik mit ihren Auswirkungen auf
den Allgemeinzustand. Außerdem sind die Einschränkung der
Lungenfunktion, die Folgeerscheinungen an anderen Organsystemen (z.
B. Cor pulmonale) und bei allergisch bedingten Krankheiten auch die
Vermeidbarkeit der Allergene zu berücksichtigen. Anmerkung |
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ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung des Defektes | 0 -10 | |
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ohne wesentliche Funktionsstörung | 0 -10 | |
bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung | 20 | |
Brustfellverwachsungen und -schwarten |
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ohne wesentliche Funktionsstörung | 0 - 10 | |
Fremdkörper im Lungengewebe oder in der Brustkorbwand |
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reaktionslos eingeheilt | 0 | |
8.2 Chronische Bronchitis, Bronchiektasen |
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als eigenständige Krankheiten - ohne
dauernde Einschränkung der Lungenfunktion, leichte Form (symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten, geringer Auswurf) |
0 -10 | |
schwere Form (fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf, häufige akute Schübe) |
20 - 30 | |
Anmerkung |
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Pneumokoniosen (z.B. Silikose, Asbestose) |
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ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion | 0 - 10 | |
8.3 Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion |
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geringen Grades |
20 - 40 | |
mittleren Grades das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz |
50 - 70 | |
schweren Grades Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz |
80 - 100 | |
Anmerkung |
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8.4 Nach einer Lungentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten. |
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Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines Bronchialtumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. |
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GdS während dieser Zeit wenigstens |
80 | |
bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren bis schweren Grades | 90 - 100 | |
Anmerkung |
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8.5 Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion, |
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Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen | 0 - 20 | |
Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen | 30 - 40 | |
Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle | 50 | |
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen. | ||
Anmerkung |
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8.6 Bronchialasthma bei Kindern |
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geringen Grades (Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen, keine dauernde Einschränkung der Atemfunktion, nicht mehr als sechs Wochen Bronchitis im Jahr) |
20 - 40 | |
mittleren Grades (Hyperreagibilität mit häufigeren und/oder schweren Anfällen, leichte bis mittelgradige ständige Einschränkung der Atemfunktion, etwa 2 bis 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr) |
50 - 70 | |
schweren Grades (Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle, schwere Beeinträchtigung der Atemfunktion, mehr als 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr) |
80 - 100 | |
Anmerkung |
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8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom (Nachweis durch Untersuchung im Schlaflabor) |
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ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung | 0 -10 | |
mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung | 20 | |
bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung | 50 | |
Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen. | ||
Anmerkung |
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8.8 Tuberkulose |
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Tuberkulöse Pleuritis |
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Lungentuberkulose |
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ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd) |
100 | |
nicht ansteckungsfähig | ||
ohne Einschränkung der Lungenfunktion | 0 | |
sonst je nach Einschränkung der Lungenfunktion. | ||
Anmerkung |
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Der GdS richtet sich nach der Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und nach den Auswirkungen an den verschiedenen Organen. Bei chronischem Verlauf mit klinischen Aktivitätszeichen und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ist ohne Funktionseinschränkung von betroffenen Organen ein GdS von 30 anzunehmen. |
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Anmerkung |