Für die Bemessung des GdS ist weniger die Art einer Herz- oder Kreislaufkrankheit maßgeblich als die Leistungseinbuße. Bei der Beurteilung des GdS ist zunächst von dem klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag auszugehen. Ergometerdaten und andere Parameter stellen Richtwerte dar, die das klinische Bild ergänzen. Elektrokardiographische Abweichungen allein gestatten keinen Rückschluss auf die Leistungseinbuße. |
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9.1 Krankheiten des Herzens |
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9.1.1 Einschränkung der Herzleistung |
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1. keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung
(keine Insuffizienzerscheinungen wie Atemnot, anginöse Schmerzen) selbst bei gewohnter stärkerer
Belastung (z.B. sehr schnelles Gehen [7-8 km/h],
schwere körperliche Arbeit), keine Einschränkung der
Solleistung bei Ergometerbelastung; bei Kindern und Säuglingen (je nach Alter) beim Strampeln, Krabbeln, Laufen, Treppensteigen keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung, keine Tachypnoe, kein Schwitzen |
0 - 10 | |
2. Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer
Belastung (z.B. forsches Gehen [5-6 km/h],
mittelschwere körperliche Arbeit), Beschwerden und
Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 75 Watt (wenigstens 2
Minuten); bei Kindern und Säuglingen Trinkschwierigkeiten, leichtes Schwitzen, leichte Tachy- und Dyspnoe, leichte Zyanose, keine Stauungsorgane, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 1 Watt/kg Körpergewicht |
20 - 40 | |
3.
Leistungsbeeinträchtigung bereits bei
alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen
[3-4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk,
leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und
Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt (wenigstens 2
Minuten); bei Kindern und Säuglingen deutliche Trinkschwierigkeiten, deutliches Schwitzen, deutliche Tachy- und Dyspnoe, deutliche Zyanose, rezidivierende pulmonale Infekte, kardial bedingte Gedeihstörungen, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 0,75 Watt/kg Körpergewicht |
50 - 70 | |
mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen | 80 | |
4. Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe
(Ruheinsuffizienz, z.B. auch bei fixierter
pulmonaler Hypertonie); bei Kindern und Säuglingen auch hypoxämische Anfälle, deutliche Stauungsorgane, kardiale Dystrophie |
90 - 100 | |
(Die für Erwachsene angegebenen Wattzahlen sind auf mittleres Lebensalter und Belastung im Sitzen bezogen.) |
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Liegen weitere objektive Parameter zur Leistungsbeurteilung vor, sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Notwendige körperliche Leistungsbeschränkungen (z.B. bei höhergradiger Aortenklappenstenose, hypertrophischer obstruktiver Kardiomyopathie) sind wie Leistungsbeeinträchtigungen zu bewerten. |
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9.1.3 Nach einem Herzinfarkt ist der GdS von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig. |
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9.1.4 Nach Herztransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Berücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten. |
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Anmerkung zu Nrn. 9.1 - 9.1.4 |
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9.1.5 Fremdkörper im Herzmuskel oder Herzbeutel |
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reaktionslos eingeheilt | 0 | |
mit Beeinträchtigung der Herzleistung | siehe oben | |
9.1.6 Rhythmusstörungen |
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Die Beurteilung des GdS richtet sich vor allem nach der
Leistungsbeeinträchtigung des Herzens. Anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante Rhythmusstörungen (z.B. paroxysmale Tachykardien) je nach Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung |
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bei fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens | 10 - 30 | |
bei bestehender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens sind sie entsprechend zusätzlich zu bewerten. | ||
nach Implantation eines Herzschrittmachers |
10 | |
nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators wenigstens | 50 | |
bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillators wenigstens | 60 | |
Anmerkung |
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9.2 Gefäßkrankheiten |
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9.2.1 Arterielle Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen (auch nach rekanalisierenden Maßnahmen) |
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mit ausreichender Restdurchblutung, Pulsausfall ohne Beschwerden oder mit geringen Beschwerden (Missempfindungen in Wade und Fuß bei raschem Gehen) ein- oder beidseitig | 0 - 10 | |
mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II | ||
Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von mehr als 500 m | 20 | |
Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von 100 bis 500 m | 30 - 40 | |
Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von 50 bis 100 m | 50 - 60 | |
Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen einer Wegstrecke in der Ebene von weniger als 50 m ohne Ruheschmerz | 70 - 80 | |
Schmerzen nach Gehen einer Wegstrecke unter 50 m mit Ruheschmerz (Stadium III) einschließlich trophischer Störungen (Stadium IV ) | ||
einseitig | 80 | |
beidseitig | 90 - 100 | |
Apparative Messmethoden (z.B.
Dopplerdruck) können nur eine allgemeine Orientierung
über den Schweregrad abgeben. Bei Arterienverschlüssen an den Armen wird der GdS ebenfalls durch das Ausmaß der Beschwerden und Funktionseinschränkungen - im Vergleich mit anderen Schäden an den Armen - bestimmt. |
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Anmerkung |
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9.2.2 Nach größeren gefäßchirurgischen Eingriffen (z.B. Prothesenimplantation) mit vollständiger Kompensation einschließlich Dauerbehandlung mit Antikoagulantien |
20 | |
Arteriovenöse Fisteln | ||
Der GdS richtet sich nach den hämodynamischen Auswirkungen am Herzen und/oder in der Peripherie. |
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Aneurysmen (je nach Sitz und Größe) |
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ohne lokale Funktionsstörung und ohne Einschränkung der Belastbarkeit |
0 - 10 | |
ohne oder mit nur geringer lokaler Funktionsstörung mit Einschränkung der Belastbarkeit | 20 - 40 | |
große Aneurysmen wenigstens | 50 | |
Hierzu gehören immer die dissezierenden Aneurysmen der Aorta und die großen Aneurysmen der Aorta abdominalis und der großen Beckenarterien. | ||
Anmerkung |
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9.2.3 Unkomplizierte Krampfadern |
0 | |
Chronisch-venöse Insuffizienz (z.B. bei Krampfadern), postthrombotisches Syndrom ein- oder beidseitig |
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mit geringem belastungsabhängigem Ödem, nicht ulzerösen Hautveränderungen, ohne wesentliche Stauungsbeschwerden | 0 - 10 | |
mit erheblicher Ödembildung, häufig (mehrmals im Jahr) rezidivierenden Entzündungen | 20 - 30 | |
mit chronischen rezidivierenden Geschwüren, je nach Ausdehnung und Häufigkeit (einschließlich arthrogenes Stauungssyndrom) | 30 - 50 | |
Anmerkung |
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Lymphödem |
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an einer Gliedmaße |
0 - 10 | |
mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung | 20 - 40 | |
mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß | 50 - 70 | |
bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße | 80 | |
Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. | ||
9.3 Hypertonie (Bluthochdruck) |
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leichte Form keine oder geringe Leistungsbeeinträchtigung (höchstens leichte Augenhintergrundveränderungen) |
0 - 10 | |
mittelschwere Form mit Organbeteiligung leichten bis mittleren Grades (Augenhintergrundveränderungen - Fundus hypertonicus I-II - und/oder Linkshypertrophie des Herzens und/oder Proteinurie), diastolischer Blutdruck mehrfach über 100 mm Hg trotz Behandlung, je nach Leistungsbeeinträchtigung |
20 - 40 | |
schwere Form mit Beteiligung mehrerer Organe (schwere Augenhintergrundveränderungen und Beeinträchtigung der Herzfunktion, der Nierenfunktion und/oder der Hirndurchblutung) je nach Art und Ausmaß der Leistungsbeeinträchtigung |
50 - 100 | |
maligne Form diastolischer Blutdruck konstant über 130 mm Hg; Fundus hypertonicus III-IV (Papillenödem, Venenstauung, Exsudate, Blutungen, schwerste arterielle Gefäßveränderungen); unter Einschluss der Organbeteiligung (Herz, Nieren, Gehirn) |
100 | |
Anmerkung |
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Funktionelle kardiovaskuläre Syndrome, (z.B. orthostatische Fehlregulation) |
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mit leichten Beschwerden | 0 | |
mit stärkeren Beschwerden und Kollapsneigung | 10 - 20 |