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Nr. 109 AHP 2008 - Eingeweidebrüche

 

(1) Eingeweidebrüche treten gewöhnlich an physiologisch schwachen Stellen der Bauchwand auf, und zwar an ihren natürlichen Pforten (Leistenkanal, Schenkelkanal, Nabel, Zwerchfelldurchtritt der Speiseröhre u.a.), an bindegewebigen Brücken zwischen Muskeln der Bauchwand (Mittellinie, Beckenboden, Zwerchfell) sowie an vorgebildeten Taschen innerhalb der Bauchhöhle. Sie beruhen auf Bildungsfehlern, auch dann, wenn sie erst im Laufe des Lebens offenbar werden (zu weit angelegte Pforten und Taschen, zu schwache Muskulatur, zu wenig straffes Bindegewebe, meist in Verbindung mit auch sonst nachweisbarer Gewebsschwäche). Sie können nur in Ausnahmefällen Schädigungsfolge sein. Hochgradige Abmagerung kann das Auftreten von Brüchen der vorderen Bauchwand vorübergehend begünstigen, wenn geeignete Bildungsfehler vorhanden sind. Durch Verlust des Fettes, Lockerung des Gefüges und Schwund von Strukturen des Stütz- und Füllgewebes in der Umgebung von vorgebildeten Bruchpforten und -kanälen kann ein Bruch erkennbar werden. Dadurch allein lässt sich jedoch kein ursächlicher Zusammenhang begründen, es sei denn, es kommt unter der genannten Voraussetzung bei gleichzeitiger schwerer körperlicher Belastung (schwere Arbeit im Zustand der alimentären Dystrophie) zur klinischen Manifestation eines Bruches. Die Brucheinklemmung wird man dagegen als Schädigungsfolge auffassen können, wenn sie bei besonderer Belastung eingetreten ist. Sie ist mit gelungener Reposition oder Operation beseitigt, falls sich keine weiteren Folgen zeigen. Der Bruchrückfall nach gelungener Operation ist keine Schädigungsfolge mehr.

(2) Schädigungsfolge sind dagegen Brüche in Narben oder Lücken, die selbst eine Schädigungsfolge darstellen, und Gewaltbrüche, die auf schädigende Vorgänge zurückzuführen sind. Der Gewaltbruch als Folge von Zerreißung der Bauchwand und des Bauchfells ist selten. Er setzt eine schwere Gewalteinwirkung voraus, die meist auch andere Verletzungen verursacht, und macht wegen des akuten bedrohlichen Zustandsbildes bei Bauchfellzerreißung meist sofortige stationäre Behandlung nötig. Brüche, die während oder nach plötzlicher Körperanstrengung (Bauchpresse) aufgetreten sein sollen, ohne dass peritoneale Erscheinungen bestanden, sind keine Gewaltbrüche.