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Nr. 112 AHP 2008 - Harnsteinleiden

 

(1) Es ist zu unterscheiden zwischen aseptischen Steinen, Steinen mit begleitendem Harninfekt und infektbedingten Steinen.

(2) Voraussetzung für die Harnsteinbildung ist stets das Zusammentreffen mehrerer Störungen, wobei ebenso Störungen der Harnzusammensetzung (Harnübersättigung mit steinbildenden Substanzen) wie Beeinträchtigungen des Harnabflusses oder Strukturveränderungen der Niere oder des Nierenbeckens im Vordergrund stehen können.

(3) Für die meisten Steinbildungen spielen endogene Faktoren, Ernährungseinflüsse sowie Störungen des Stoffwechsels und der inneren Sekretion die entscheidende Rolle, so dass Harnsteine nur selten als Schädigungsfolge in Betracht kommen; dies gilt fast immer für organische Harnkonkremente (aus Harnsäure, Uraten, Zystin, Xanthin), meist aber auch für anorganische Steine (kalzium-, oxalat-, phosphathaltige).

(4) Als Schädigungsfaktoren können eine wesentliche Bedeutung erlangen: Harnwegsengen, ggf. auch Blutgerinnselbildung im Nierenbecken nach Verletzungen, Papillennekrosen (z.B. bei Durchblutungsstörungen), extremer Wasserverlust bei ungenügendem Flüssigkeitsersatz, schwere Entkalkungsvorgänge bei langdauernder Immobilisation (kalziumhaltige Steine), langdauernde Behandlung mit bestimmten Medikamenten, langanhaltende schwere Enteropathien - z. B. Crohn-Krankheit, Colitis ulcerosa - (oxalathaltige Steine) sowie Harnwegsinfektionen.

Ist einer der genannten Faktoren als Schädigung zu berücksichtigen, muss beachtet werden, dass sich nach Harnwegsinfekten - insbesondere mit ureasebildenden Bakterien - Infektsteine (z.B. Struvitsteine) im Verlauf von 4-6 Wochen entwickeln können, während für die Bildung anderer Steine mehrere Monate angenommen werden müssen. Sind die ursächlich wirkenden Faktoren ausgeschaltet und der durch sie bedingte Stein entfernt, so ist bei einer späteren Steinbildung die Kausalität erneut zu prüfen.