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Nr. 123 AHP 2008 - Erkrankungen der Haut

 

Bei einigen Hautkrankheiten ist in der Regel konstitutionellen Faktoren eine überwiegende Bedeutung beizumessen, wie z.B. bei Psoriasis, atopischem Ekzem (Ekzema constitutionale = Neurodermitis constitutionalis = endogenes Ekzem); außergewöhnliche seelische Belastungen können jedoch eine ursächliche Bedeutung erlangen. Andere Hautkrankheiten beruhen überwiegend auf äußeren Einflüssen, wie der Einwirkung von chemischen Substanzen (z.B. beim Kontaktekzem), physikalischen Noxen (z.B. Lichtdermatosen) oder Infektionen. Häufig wird nur durch das Zusammenwirken von endogenen und exogenen Faktoren ein Hautleiden erklärt werden können. Deshalb kann die Beantwortung der Frage, ob die Manifestation eines Hautleidens durch einen schädigenden Vorgang verursacht bzw. der Verlauf verschlimmert worden ist, sehr schwierig sein. Bei bösartigen Hauttumoren kann nach lange zurückliegenden Schädigungen (z.B. aktinische Keratose, Narben, Tuberculosis cutis luposa) sowohl mit als auch ohne Brückensymptome ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich sein. Bei einigen Hautkrankheiten (z. B. Autoimmunkrankheiten) ist eine Kannversorgung in Erwägung zu ziehen.

 

Anmerkung