(1) Neuralgien sind im allgemeinen symptomatischer Natur und im Zusammenhang mit dem Grundleiden zu beurteilen. Eine Ausnahme bildet z.B. die idiopathische Trigeminusneuralgie, von der nur dann gesprochen werden kann, wenn sich nach eingehender Untersuchung keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass exogene Faktoren bei der Entwicklung der Neuralgie eine Rolle gespielt haben. Sie kann ihrem Wesen nach keine Schädigungsfolge sein.
(2) Zu trennen von den Neuralgien sind die Kausalgien, die nach unvollständiger Leitungsunterbrechung der peripheren Nerven, besonders des N. medianus und des N. tibialis, auftreten können.
(3) Nach Amputationen können Stumpfbeschwerden in Form von Stumpfnervenschmerzen oder Phantomschmerzen, selten auch kausalgiform, auftreten. Die ätiologischen und pathogenetischen Faktoren sind vielfältig; sie bedürfen einer gründlichen Abklärung, vor allem im Hinblick auf die Heilbehandlung.