Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit und ihre Auswirkungen sind grundsätzlich keine Schädigungsfolgen, es sei denn, dass sie eindeutig als Begleiterscheinungen schädigungsbedingter Gesundheitsstörungen beurteilt werden können. So kommt in seltenen Ausnahmefällen die Annahme einer Schädigungsfolge für Medikamentenmissbrauch z.B. in Betracht bei außergewöhnlichen chronischen Schmerzzuständen, die nur durch hohe Medikamentendosen zu beherrschen sind, oder bei einem schwer wesensgeänderten Hirnverletzten, dem nach der Verwundung erstmals große Mengen von Betäubungsmitteln über längere Zeit verabreicht wurden.