(1) Die Stinknase (Ozaena, Rhinitis atrophicans foetida) beruht auf konstitutionellen Eigentümlichkeiten. Häufig ist sie mit Nebenhöhlenveränderungen verbunden. Das gleiche klinische Bild kann als Trauma- oder Operationsfolge auftreten.
(2) Eine Behinderung der Nasenatmung ist meist durch Scheidewandverbiegung, Muschelschwellungen oder Geschwülste bedingt. Die Nasenscheidewandverbiegung ist als Schädigungsfolge anzusehen, wenn eine entsprechende Gewalteinwirkung stattgefunden hat. Gelegentlich finden sich dabei Verwachsungen im Naseninnern.
(3) Akute Nebenhöhlenentzündungen sind in der Regel Folgeerscheinungen von sogenannten Erkältungskrankheiten. Sie heilen meist völlig aus, können aber unter gewissen konstitutionellen, anatomischen und pathophysiologischen Voraussetzungen in ein chronisches Stadium übergehen. Bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs sind die verschiedenen mitwirkenden Bedingungen (z. B. länger dauernde feuchte Kälteeinwirkung) abzugrenzen und zu werten. Wiederauftretende Nebenhöhlenentzündungen sind nicht notwendige Folge der Ersterkrankung.
(4) Störungen des Riechvermögens können z. B. durch traumatische Schädigung des zentralen oder peripheren Riechorgans, durch Entzündungszustände, Geschwülste oder Verlegung der Nasenatmung entstehen.