(1) Bei der Endangiitis obliterans (Winiwarter-Buerger Krankheit) als generalisierter Gefäßkrankheit sind nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis eine angiopathische Reaktionsbereitschaft und eine allergische Reaktionslage ätiologisch und pathogenetisch bedeutsam. Die schädigende Wirkung von Tabaksubstanzen ist erwiesen. Es ist außerdem hinreichend gesichert, dass wehrdienstliche Einflüsse allgemeiner Art nicht Ursache für die Entwicklung der Endangiitis obliterans sind. Ebenso ist es unwahrscheinlich, dass ein lokales Trauma oder Infektionen für sich allein eine generalisierte Endangiitis obliterans hervorrufen.
Ungewissheit besteht über die ursächliche Bedeutung der Summation von lokalem Trauma als Lokalisatoreffekt am Ort oder in der Umgebung der Manifestation der Endangiitis und einer schweren Allgemeininfektion (vor allem gefäßaktive Infektionskrankheiten wie z.B. Typhus oder Flecklieber), die die Eigenschaft der Sensibilisierung besitzt. Einer lokal begrenzten Eiterung (ohne nachgewiesene langdauernde Auswirkung auf den Gesamtorganismus) kann nicht die Eigenschaft eines sensibilisierenden Faktors zugesprochen werden.
Umstritten hinsichtlich ihrer ursächlichen Bedeutung sind außerdem extreme Lebensverhältnisse mit alimentärer Dystrophie.
Eine Kannversorgung kommt in Betracht wenn
(2) Die Panarteriitis nodosa und andere Immunangiopathien (Vaskulitiden) sind seltene Krankheiten, die in ihrer Ätiologie noch weitgehend unbekannt sind. Eine Kannversorgung kann in Erwägung gezogen werden.
(3) Von den fortschreitenden zur Generalisierung neigenden entzündlichen Gefäßprozessen sind die auf den Ort einer Erfrierung begrenzt bleibenden Gefäßveränderungen zu trennen.
(Anmerkung: Siehe zur Endangiitis obliterans das Rundschreiben des BMA vom 12. Dezember 1996 - Allgemeine Anerkennung -)