(1) Das Auftreten von Krampfadern beruht in der Regel auf konstitutionellen Faktoren und wird durch bestimmte hormonelle Konstellationen (z.B. Schwangerschaft) begünstigt.
Sekundär können sich Krampfadern durch Abflussbehinderung, z. B. infolge tiefer Thrombosen und auch distal von ausgedehnten und tief greifenden Narben, entwickeln.
(2) Nach entzündlichen und traumatischen Schädigungen der Venen und ihrer unmittelbaren Nachbarschaft sowie bei schweren Infektionskrankheiten (z. B. Typhus, Fleckfieber) kann sich über eine tiefe Beinvenenthrombose (Phlebothrombose), auch nach längerem zeitlichen Intervall, ein postthrombotisches Syndrom ausbilden, welches u.a. mit sekundären Krampfadern einhergeht. Dieses Syndrom wird auch nach Thrombose infolge Ruhigstellung oder schwerer Allgemeinerkrankung beobachtet.
(3) Als Folge der genannten Venenerkrankungen kann sich ein Unterschenkelgeschwür entwickeln. Die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs richtet sich nach dem Grundleiden. In seltenen Fällen können Traumen oder trophoneurotische Störungen, z.B. bei schweren Schädigungen des N. ischiadicus, seine Entstehung mitbedingen.