(1) Der arterielle Blutdruck steigt mit dem Alter nur unwesentlich an. Eine Bluthochdruckkrankheit kann angenommen werden, wenn sich systolische Werte von mindestens 140 oder diastolische Werte von mindestens 90 bei mehrfacher Messung unter Ruhebedingungen konstant nachweisen lassen.
Es ist zu unterscheiden zwischen primärer (essentieller) Hypertonie und den sekundären (symptomatischen) Bluthochdruckformen.
(2) Die primäre Hypertonie ist die häufigste Bluthochdruckkrankheit; für ihr Zustandekommen sind exogene Faktoren nicht von wesentlicher Bedeutung.
(3) Sekundäre Bluthochdruckformen sind
Die Zusammenhangsbeurteilung richtet sich bei diesen Hypertonieformen nach dem Grundleiden.
(4) Das Blutdruckniveau kann durch äußere Einwirkungen (z.B. psychische Belastungen, Ernährungs- und Klimafaktoren einer langjährigen Gefangenschaft) angehoben werden. Diese Blutdruckerhöhung ist meist vorübergehender Natur; bleibt sie bestehen, ist zu prüfen, ob andere Ursachen erkennbar sind.
Komplikationen (z.B. Apoplexie, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz), die aufgrund derartiger Blutdruckstörungen auftreten, sind gleichartig zu beurteilen.
Es ist nicht erwiesen, dass ein Gliedmaßenverlust wesentliche Bedingung für die Entwicklung eines Bluthochdrucks ist.
(5) Blutdruckerniedrigungen sind im Zusammenhang mit anderen gleichsinnigen Regulationsstörungen nur dann als Schädigungsfolge anzusehen, wenn sie nach schweren schädigungsbedingten Erkrankungen und Verletzungen entsprechender Hirnzentren auftreten.