(1) Erworbene Herzklappenfehler können Folge einer Herzinnenhautentzündung, einer Klappensklerose oder angeborener Fehlbildungen sein. Eine rheumatische Herzinnenhautentzündung kann auch ohne gleichzeitige oder vorangehende Gelenkentzündungen und in nahezu einem Drittel der Fälle so uncharakteristisch und leicht verlaufen, dass es bei Entdeckung des Herzklappenfehlers nicht mehr gelingt, die ursächliche Herzinnenhautentzündung zu ermitteln. Die Eigentümlichkeiten des Kriegsdienstes und der Gefangenschaft konnten Streptokokkeninfektionen begünstigen. Ein ursächlicher Zusammenhang kann als wahrscheinlich angesehen werden, wenn der Betroffene im bevorzugten Alter derartigen Schädigungen nachweislich ausgesetzt war und auf Grund der bekannten Entwicklungsverläufe der erworbenen Klappenfehler eine Herzinnenhautentzündung in diesem Zeitraum angenommen werden kann.
Manche der erworbenen Klappenfehler verlaufen über viele Jahre ohne nennenswerte Beschwerden und ohne Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit.
- Anmerkung: s. hierzu auch die Anmerkung zu Nr. 53 (Infektionskrankheiten - Allgemeines) -
(2) Die bakteriellen Endokarditiden in ihren verschiedenen Formen setzen häufig einen vorgeschädigten Klappenapparat voraus (z.B. rheumatische Vorschädigung, angeborene Veränderungen, Herzklappenprothesen), der meist als gleichwertige Bedingung gegenüber der Bakteriämie anzusehen ist.
(3) Bei angeborenen oder vor einer Schädigung erworbenen Vitien ist zu prüfen, ob die Schädigungseinflüsse geeignet waren, eine Verschlimmerung herbeizuführen; diese Vitien führen auch ohne besondere Belastungen - zum Teil erst im höheren Lebensalter - zu den ersten klinischen Erscheinungen.