18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeines Der GdS bei Gliedmaßenschäden ergibt sich aus dem Vergleich mit dem GdS für entsprechende Gliedverluste. Trotz erhaltener Extremität kann der Zustand gelegentlich ungünstiger sein als der Verlust. Die aufgeführten GdS für Gliedmaßenverluste gehen - soweit nichts anderes erwähnt ist - von günstigen Verhältnissen des Stumpfes und der benachbarten Gelenke aus. Bei ausgesprochen ungünstigen Stumpfverhältnissen, bei nicht nur vorübergehenden Stumpfkrankheiten sowie bei nicht unwesentlicher Funktionsbeeinträchtigung des benachbarten Gelenkes sind diese Sätze im allgemeinen um 10 zu erhöhen, unabhängig davon, ob Körperersatzstücke getragen werden oder nicht. Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel mindern bei Verlust und Funktionsstörungen der Gliedmaßen sowie bei Funktionseinschränkungen des Rumpfes die Auswirkungen der Behinderung, ohne dass dadurch der durch den Schaden allein bedingte GdS eine Änderung erfährt. Bei der Bewertung des GdS von Pseudarthrosen ist zu berücksichtigen, dass straffe Pseudarthrosen günstiger sind als schlaffe. Bei habituellen Luxationen richtet sich die Höhe des GdS außer nach der Funktionsbeeinträchtigung der Gliedmaße auch nach der Häufigkeit der Ausrenkungen. |
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18.12 Endoprothesen Es werden Mindest-GdS angegeben, die für Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen. Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt
sein durch Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein. Hüftgelenk |
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bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens | 10 | |
bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens | 20 | |
Kniegelenk | ||
bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens | 20 | |
bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens | 30 | |
bei einseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens | 10 | |
bei beidseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens | 20 | |
Oberes Sprunggelenk | ||
bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens | 10 | |
bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens | 20 | |
Schultergelenk | ||
bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens | 20 | |
bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens | 40 | |
Ellenbogengelenk | ||
bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens | 30 | |
bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens | 50 | |
Kleine Gelenke | ||
Endoprothesen bedingen keine wesentliche Teilhabebeeinträchtigung. | 10 | |
Anmerkung |
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Aseptische Nekrosen |
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Hüftkopfnekrosen (z.B. Perthes-Krankheit) während der notwendigen Entlastung | 70 | |
Lunatum-Malazie während der notwendigen Immobilisierung | 30 | |
Anmerkung |
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Extremitätenverlust |
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Verlust eines Armes und Beines | 100 | |
Verlust eines Armes im Schultergelenk oder mit sehr kurzem Oberarmstumpf | 80 | |
Unter einem sehr kurzen Oberarmstumpf ist ein Stumpf zu verstehen, der eine gleiche Funktionseinbuße wie der Verlust des Armes im Schultergelenk zur Folge hat. Das ist immer dann der Fall, wenn die Absetzungsebene in Höhe des Collum chirurgicum liegt. | ||
Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk |
70 | |
Verlust eines Armes im Unterarm | 50 | |
Verlust eines Armes im Unterarm mit einer Stumpflänge bis 7 cm | 60 | |
Verlust der ganzen Hand | 50 | |
Anmerkung |
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Versteifung des Schultergelenks in günstiger Stellung bei gut beweglichem Schultergürtel |
30 | |
Eine Versteifung im Schultergelenk in einem Abspreizwinkel um ca. 45° und leichter Vorhalte gilt als funktionell günstig. | ||
Versteifung des Schultergelenks in ungünstiger Stellung oder bei gestörter Beweglichkeit des Schultergürtels |
40 - 50 | |
Bewegungseinschränkung des Schultergelenks (einschließlich Schultergürtel) | ||
Armhebung nur bis zu 120° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit | 10 | |
Armhebung nur bis zu 90° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit | 20 | |
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geringen Grades, auch seltene Ausrenkung (in Abständen von 1 Jahr und mehr) | 10 | |
mittleren Grades, auch häufigere Ausrenkung | 20 - 30 | |
schweren Grades (auch Schlottergelenk), auch ständige Ausrenkung | 40 | |
Schlüsselbeinpseudarthrose |
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straff | 0 - 10 | |
schlaff | 20 | |
Verkürzung des Armes bis zu 4 cm bei freier Beweglichkeit der großen Armgelenke |
0 | |
Oberarmpseudarthrose |
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straff | 20 | |
schlaff | 40 | |
Riss der langen Bizepssehne |
0 - 10 | |
Versteifung des Ellenbogengelenks einschließlich Aufhebung der Unterarmdrehbewegung | ||
in günstiger Stellung | 30 | |
in ungünstiger Stellung | 40 - 50 | |
Die Versteifung in einem Winkel zwischen 80° und 100° bei mittlerer Pronationsstellung des Unterarms ist als günstige Gebrauchsstellung aufzufassen. | ||
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geringen Grades (Streckung/Beugung bis 0-30-120 bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit) | 0 - 10 | |
stärkeren Grades (insbesondere der Beugung einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit) | 20 - 30 | |
Isolierte Aufhebung der Unterarmdrehbeweglichkeit |
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in günstiger Stellung (mittlere Pronationsstellung) | 10 | |
in ungünstiger Stellung | 20 | |
in extremer Supinationsstellung | 30 | |
Ellenbogen-Schlottergelenk | 40 | |
Unterarmpseudarthrose |
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straff | 20 | |
schlaff | 40 | |
Pseudarthrose der Elle oder Speiche |
10 - 20 | |
Versteifung des Handgelenks |
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in günstiger Stellung (leichte Dorsalextension) | 20 | |
in ungünstiger Stellung | 30 | |
Bewegungseinschränkung des Handgelenks |
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geringen Grades (z.B. Streckung/Beugung bis 30-0-40) | 0 - 10 | |
stärkeren Grades | 20 - 30 | |
Nicht oder mit Deformierung verheilte Brüche oder Luxationen der Handwurzelknochen oder eines oder mehrerer Mittelhandknochen mit sekundärer Funktionsbeeinträchtigung |
10 - 30 | |
Versteifung eines Daumengelenks in günstiger Stellung |
0 - 10 | |
Versteifung beider Daumengelenke und des Mittelhand-Handwurzelgelenks in günstiger Stellung | 20 | |
Versteifung eines Fingers in günstiger Stellung (mittlere Gebrauchsstellung) | 0 - 10 | |
Versteifungen der Finger in Streck- oder starker Beugestellung sind oft störender als ein glatter Verlust. | ||
Verlust des Daumenendgliedes | 0 | |
Verlust des Daumenendgliedes und des halben Grundgliedes | 10 | |
Verlust eines Daumens | 25 | |
Verlust beider Daumen | 40 | |
Verlust eines Daumens mit Mittelhandknochen | 30 | |
Verlust des Zeigefingers, Mittelfingers, Ringfingers oder Kleinfingers, auch mit Teilen des dazugehörigen Mittelhandknochens | 10 | |
Verlust von zwei Fingern | ||
mit Einschluss des Daumens | 30 | |
II + III, II + IV | 30 | |
sonst | 25 | |
Verlust von drei Fingern |
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mit Einschluss des Daumens | 40 | |
II + III + IV | 40 | |
sonst | 30 | |
Verlust von vier Fingern | ||
mit Einschluss des Daumens | 50 | |
sonst | 40 | |
Verlust der Finger II bis V an beiden Händen | 80 | |
Verlust aller fünf Finger einer Hand | 50 | |
Verlust aller zehn Finger | 100 | |
Obige Sätze gelten für den Gesamtverlust
der Finger bei reizlosen Stumpfverhältnissen. Bei
Verlust einzelner Fingerglieder sind sie herabzusetzen,
bei schlechten Stumpfverhältnissen zu erhöhen. Fingerstümpfe im Mittel- und Endgelenk können schmerzhafte Narbenbildung und ungünstige Weichteildeckung zeigen. Empfindungsstörungen an den Fingern, besonders an Daumen und Zeigefinger, können die Gebrauchsfähigkeit der Hand wesentlich beeinträchtigen. |
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Anmerkung |
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Nervenausfälle (vollständig) |
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Armplexus | 80 | |
oberer Armplexus | 50 | |
unterer Armplexus | 60 | |
N. axillaris | 30 | |
N. thoracicus longus | 20 | |
N. musculocutaneus | 20 | |
N. radialis | ||
ganzer Nerv | 30 | |
mittlerer Bereich oder distal | 20 | |
N. ulnaris | ||
proximal oder distal | 30 | |
N. medianus | ||
proximal | 40 | |
distal | 30 | |
Nn. radialis und axillaris | 50 | |
Nn. radialis und ulnaris | 50 | |
Nn. radialis und medianus | 50 | |
Nn. ulnaris und medianus | 50 | |
Nn. radialis, ulnaris und medianus im Vorderarmbereich | 60 | |
Trophische Störungen sind zusätzlich zu berücksichtigen; Teilausfälle der genannten Nerven sind entsprechend geringer zu bewerten. |
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Anmerkung |
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