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Teil B:   18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten (Teil II)

 

18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeines

Der GdS bei Gliedmaßenschäden ergibt sich aus dem Vergleich mit dem GdS für entsprechende Gliedverluste. Trotz erhaltener Extremität kann der Zustand gelegentlich ungünstiger sein als der Verlust.

Anmerkung

Die aufgeführten GdS für Gliedmaßenverluste gehen - soweit nichts anderes erwähnt ist - von günstigen Verhältnissen des Stumpfes und der benachbarten Gelenke aus. Bei ausgesprochen ungünstigen Stumpfverhältnissen, bei nicht nur vorübergehenden Stumpfkrankheiten sowie bei nicht unwesentlicher Funktionsbeeinträchtigung des benachbarten Gelenkes sind diese Sätze im allgemeinen um 10 zu erhöhen, unabhängig davon, ob Körperersatzstücke getragen werden oder nicht.

Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel mindern bei Verlust und Funktionsstörungen der Gliedmaßen sowie bei Funktionseinschränkungen des Rumpfes die Auswirkungen der Behinderung, ohne dass dadurch der durch den Schaden allein bedingte GdS eine Änderung erfährt.

Bei der Bewertung des GdS von Pseudarthrosen ist zu berücksichtigen, dass straffe Pseudarthrosen günstiger sind als schlaffe. Bei habituellen Luxationen richtet sich die Höhe des GdS außer nach der Funktionsbeeinträchtigung der Gliedmaße auch nach der Häufigkeit der Ausrenkungen.


18.12
Endoprothesen

Es werden Mindest-GdS angegeben, die für Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.

Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
- Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
- Nervenschädigung,
- deutliche Muskelminderung,
- ausgeprägte Narbenbildung.

Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.

Hüftgelenk
  bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 10
  bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 20
Kniegelenk  
  bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 20
  bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 30
  bei einseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens 10
  bei beidseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens 20
Oberes Sprunggelenk  
  bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 10
  bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 20
Schultergelenk  
  bei einseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 20
  bei beidseitiger Endoprothese beträgt der GdS mindestens 40
Ellenbogengelenk  
  bei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 30
  bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 50
Kleine Gelenke  
  Endoprothesen bedingen keine wesentliche Teilhabebeeinträchtigung. 10

Anmerkung
 

Aseptische Nekrosen
 
  Hüftkopfnekrosen (z.B. Perthes-Krankheit) während der notwendigen Entlastung 70
  Lunatum-Malazie während der notwendigen Immobilisierung 30

Anmerkung
 


18.13
Schäden der oberen Gliedmaßen

 

Extremitätenverlust
 
Verlust eines Armes und Beines 100
Verlust eines Armes im Schultergelenk oder mit sehr kurzem Oberarmstumpf 80
Unter einem sehr kurzen Oberarmstumpf ist ein Stumpf zu verstehen, der eine gleiche Funktionseinbuße wie der Verlust des Armes im Schultergelenk zur Folge hat. Das ist immer dann der Fall, wenn die Absetzungsebene in Höhe des Collum chirurgicum liegt.

Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk
70
Verlust eines Armes im Unterarm 50
Verlust eines Armes im Unterarm mit einer Stumpflänge bis 7 cm 60
Verlust der ganzen Hand 50

Anmerkung
 

Versteifung des Schultergelenks in günstiger Stellung bei gut beweglichem Schultergürtel
30
Eine Versteifung im Schultergelenk in einem Abspreizwinkel um ca. 45° und leichter Vorhalte gilt als funktionell günstig.  

Versteifung des Schultergelenks in ungünstiger Stellung oder bei gestörter Beweglichkeit des Schultergürtels
40 - 50
Bewegungseinschränkung des Schultergelenks (einschließlich Schultergürtel)  
  Armhebung nur bis zu 120° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit 10
  Armhebung nur bis zu 90° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit 20


Instabilität des Schultergelenks

 
  geringen Grades, auch seltene Ausrenkung (in Abständen von 1 Jahr und mehr) 10
  mittleren Grades, auch häufigere Ausrenkung 20 - 30
  schweren Grades (auch Schlottergelenk), auch ständige Ausrenkung 40

Schlüsselbeinpseudarthrose
 
  straff 0 - 10
  schlaff 20

Verkürzung des Armes bis zu 4 cm bei freier Beweglichkeit der großen Armgelenke
0

Oberarmpseudarthrose
 
  straff 20
  schlaff 40

Riss der langen Bizepssehne
0 - 10
Versteifung des Ellenbogengelenks einschließlich Aufhebung der Unterarmdrehbewegung  
  in günstiger Stellung 30
  in ungünstiger Stellung 40 - 50
Die Versteifung in einem Winkel zwischen 80° und 100° bei mittlerer Pronationsstellung des Unterarms ist als günstige Gebrauchsstellung aufzufassen.


Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk

 
  geringen Grades (Streckung/Beugung bis 0-30-120 bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit) 0 - 10
  stärkeren Grades (insbesondere der Beugung einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit) 20 - 30

Isolierte Aufhebung der Unterarmdrehbeweglichkeit
 
  in günstiger Stellung (mittlere Pronationsstellung) 10
  in ungünstiger Stellung 20
  in extremer Supinationsstellung 30
  Ellenbogen-Schlottergelenk 40

Unterarmpseudarthrose
 
  straff 20
  schlaff 40

Pseudarthrose der Elle oder Speiche
10 - 20

Versteifung des Handgelenks
 
  in günstiger Stellung (leichte Dorsalextension) 20
  in ungünstiger Stellung 30

Bewegungseinschränkung des Handgelenks
 
  geringen Grades (z.B. Streckung/Beugung bis 30-0-40) 0 - 10
  stärkeren Grades 20 - 30

Nicht oder mit Deformierung verheilte Brüche oder Luxationen der Handwurzelknochen oder eines oder mehrerer Mittelhandknochen mit sekundärer Funktionsbeeinträchtigung
10 - 30

Versteifung eines Daumengelenks in günstiger Stellung
 0 - 10
Versteifung beider Daumengelenke und des Mittelhand-Handwurzelgelenks in günstiger Stellung 20
Versteifung eines Fingers in günstiger Stellung (mittlere Gebrauchsstellung) 0 - 10
Versteifungen der Finger in Streck- oder starker Beugestellung sind oft störender als ein glatter Verlust.  
Verlust des Daumenendgliedes 0
Verlust des Daumenendgliedes und des halben Grundgliedes 10
Verlust eines Daumens 25
Verlust beider Daumen 40
Verlust eines Daumens mit Mittelhandknochen 30
Verlust des Zeigefingers, Mittelfingers, Ringfingers oder Kleinfingers, auch mit Teilen des dazugehörigen Mittelhandknochens 10
Verlust von zwei Fingern  
  mit Einschluss des Daumens 30
  II + III, II + IV 30
  sonst 25

Verlust von drei Fingern

 
  mit Einschluss des Daumens 40
  II + III + IV 40
  sonst 30
Verlust von vier Fingern  
  mit Einschluss des Daumens 50
  sonst 40
Verlust der Finger II bis V an beiden Händen 80
Verlust aller fünf Finger einer Hand 50
Verlust aller zehn Finger 100
Obige Sätze gelten für den Gesamtverlust der Finger bei reizlosen Stumpfverhältnissen. Bei Verlust einzelner Fingerglieder sind sie herabzusetzen, bei schlechten Stumpfverhältnissen zu erhöhen.

Fingerstümpfe im Mittel- und Endgelenk können schmerzhafte Narbenbildung und ungünstige Weichteildeckung zeigen. Empfindungsstörungen an den Fingern, besonders an Daumen und Zeigefinger, können die Gebrauchsfähigkeit der Hand wesentlich beeinträchtigen.

Anmerkung
 

Nervenausfälle (vollständig)
 
Armplexus 80
oberer Armplexus 50
unterer Armplexus 60
N. axillaris 30
N. thoracicus longus 20
N. musculocutaneus 20
N. radialis  
  ganzer Nerv 30
  mittlerer Bereich oder distal 20
N. ulnaris
  proximal oder distal 30
N. medianus  
  proximal 40
  distal 30
Nn. radialis und axillaris 50
Nn. radialis und ulnaris 50
Nn. radialis und medianus 50
Nn. ulnaris und medianus 50
Nn. radialis, ulnaris und medianus im Vorderarmbereich 60

Trophische Störungen sind zusätzlich zu berücksichtigen; Teilausfälle der genannten Nerven sind entsprechend geringer zu bewerten.

Anmerkung

 

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