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Nr. 58 AHP 2008 - Gehirnerschütterung

 

Bei der Gehirnerschütterung (Commotio cerebri) handelt es sich um eine reversible und morphologisch nicht nachweisbare Funktionsstörung des Gesamthirns, wobei quantitative Unterschiede durch den Verlauf der Hauptstoßwelle bestimmt werden. Die Gehirnerschütterung ist also nicht in erster Linie eine selektive Störung des durch seine Lage besonders geschützten Hirnstammes. Unerlässlich für die Annahme einer Gehirnerschütterung ist der Nachweis einer initialen Bewusstseinsstörung - nicht notwendigerweise Bewusstlosigkeit. Häufig ist eine retrograde Amnesie. Erbrechen, Atemstörungen, Kreislaufstörungen, Veränderungen des Blutdrucks usw. können unspezifische, rasch reversible zentrale Reaktionen sein. Die Gehirnerschütterung geht nicht mit neurologischen Herdsymptomen einher. Die postkommotionellen Störungen, auch solche vegetativer Art, klingen meist in wenigen Wochen, seltener innerhalb von Monaten ab. Bei anhaltenden Störungen ist eine "Verschiebung der Wesensgrundlage" (siehe Nummer 24 Absatz 6 - nunmehr im Wesentlichen Teil A 7 VMG -) - z.B. infolge schädigungsfremder psychosozialer Faktoren - in Betracht zu ziehen.